Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sorgfaltspflichten Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und
Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht
ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
2. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
3. Rücktritt Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom
Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 40 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises Rücktritt 40 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt 13 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als
die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann
nicht erhoben.
4. Zahlungsweise Die Gesamtnettomiete und gegebenfalls die Kurtaxe ist bei Anreise zu zahlen.
5. Haftung Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung aus-geschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Berater für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe
des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder
sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
7. Rechtswahl Es findet deutsches Recht Anwendung.
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